| Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds
wurde durch bayerisches Gesetz vom 9. März 1923 errichtet in Ausführung des
Übereinkommens zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen
Königshause über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung vom 24. Januar 1923. Der
Fonds erhielt die Rechtsstellung einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Stiftungsvermögen umfasst im wesentlichen Kunstschätze, historisch bedeutsame Sammlungen, Beteiligungen und Liegenschaften. Hierzu gehören unter anderem Schloss Berg am Starnberger See, Schloss Hohenschwangau, Schloss Berchtesgaden, Kunstgegenstände in der Schatzkammer der Residenz München, der Pinakothek, der Glyptothek sowie im Bayerischen Nationalmuseum. Diese Kunstgegenstände stammen zum großen Teil aus dem Privatvermögen des Hauses Wittelsbach und wurden beispielsweise von Kronprinz Rupprecht noch nach der Gründung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds in diesen eingelegt. Sie sind dauernd wie bisher dem öffentlichen Gebrauch zu überlassen. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds hat entsprechend den für Stiftungen geltenden Regeln sein Vermögen zu erhalten und Erträge zu erwirtschaften. Die Erträge stehen gemäß gesetzlicher Bestimmung dem Haus Wittelsbach zu. |
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